Da hatten mir die Kollegen Finanzrocker und Finanzwesir mit ihrem Podcast zu Dividendenaktien doch kurzzeitig einen Schrecken eingejagt: Nein, nicht die rigorose Ablehnung der Dividendenstrategie durch den Finanzwesir hat mich erschrocken – auch ein Wesir darf sich schließlich mal irren 😉
Aufschrecken ließ mich die Anmerkung des Finanzrockers, dass man bei seiner Bank einen „Rabatt“ auf die Quellensteuer für US-Aktien beantragen muss bzw. kann. Und dann statt 30% nur noch 15% Quellensteuer zahlt.
Alles automatisch?
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass diese ganze Be- und Verrechnung von ausländischer Quellensteuer, deutscher Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag automatisch von meiner Bank gemacht wird. So zumindest hab ich die Abrechnungen immer interpretiert, in denen virtuos zwischen „Verrechnungstopf ausländischer Quellensteuer vor Ertrag“, „Bemessungsgrundlage KapSt“ und „Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag“ hin- und hergerechnet wird.
Aber tatsächlich: Bei meiner Hausbank DKB findet sich ein entsprechender Hinweis, dass Kunden doch bitte per e-Mail entsprechende Legitimationsformulare anfordern sollen, um in den Genuss der reduzierten US-Quellensteuer zu gelangen. Konkret geht es um das Formular W-8BEN der US Steuerbehörde.
Konnte mir so ein simpler Anfängerfehler passiert sein, jahrelang zuviel Steuern gezahlt zu haben, nur weil ich einen Antrag nicht gestellt hatte? Meine erste US-Aktie hatte ich noch in Zeiten des DotCom Booms gekauft: Ein grandioses Investment in Xerox, das bis heute fulminante 60% im Minus steht. Allerdings hat Xerox zumindest die Jahre über den einen oder anderen Dollar Dividende ausgeschüttet. Hab ich da all die Jahre aus eigener Nachlässigkeit zuviel Steuern drauf gezahlt?
Alles gut
Ein Blick in die Depotunterlagen verschafft schnell Klarheit – die gute Nachricht: Sowohl die Diba, bei der ich mein Abgeltungssteuerdepot habe, als auch die DKB, bei der ich alle Käufe der letzten sieben Jahre gemacht habe, haben für mich immer schon nur den reduzierten US-Quellensteuersatz von 15 Prozent berechnet. Ich kann mich allerdings nicht wirklich daran erinnern, jemals einen speziellen Antrag dafür gestellt zu haben. Vermutlich ist das bereits bei Ersteinrichtung des Depots zusammen mit dem Depotantrag passiert.
Auf Nachfrage bestätigte mir die DKB dann auch, dass „aufgrund Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft und Ihres deutschen Wohnsitzes Ihr Depot mit der vorliegenden Legitimation korrekt gemäß den Vorschriften zur US-Quellensteuer dokumentiert ist“.
Aber auch wenn in diesem Fall die Aufregung umsonst war: Es schadet sicher nicht, im eigenen Depot mal nachzuschauen, was bei ausländischen Aktien steuerlich so passiert, und ob da eventuell Handlungsbedarf besteht. Das gilt übrigens nicht nur für US-Aktien, auch bei Wertpapieren z.B. aus Spanien, der Schweiz oder Norwegen muss man ggf. tätig werden, um nicht zu viel Quellensteuer zu zahlen.
Alles einfach
Bevor man sich da im Papierkrieg mit zig ausländischen Steuerbehörden verausgabt, sollte man vielleicht doch lieber zu einem steuereinfachen ETF greifen, der die Region abdeckt. So ein Indexfonds kümmert sich dann auch mehr oder minder gut um die Rückforderung von Quellensteuern, wobei allerdings nicht wirklich transparent ist, wieviel davon beim Anleger landet. Zumindest hat damit als Anleger dann nichts mehr damit zu tun.
Und bei Investition in Einzelaktien sollte man sich vielleicht auf auf wenige (möglichst steuerlich unkomplizierte) Länder beschränken. Die gibt es nämlich auch. Z.B. Großbritannien, das zumindest bislang gar keine Quellensteuer berechnet. Oder – zumindest für heimische Anleger – natürlich Deutschland.
Guter Artikel! Und Du hast Recht: Es ist bei jeder Bank anders, wobei heutzutage die meisten Banken die Quellensteuer als deutscher Staatsbürger von vornherein auf 15 % reduzieren. Comdirect beispielsweise. Bei mir war es 2013 bei Maxblue aber anders und das hatte ich im Podcast erwähnt. Ich musste ein Formular ausfüllen, was mir die Bank zugeschickt hat. Also lieber zweimal prüfen als hinterher zu viel zu zahlen 😉
Viele Grüße
Daniel
Ja, prüfen schadet nie. Und euren Podcast hören schadet auch selten 😉
Die DAB Bank hat dazu was nettes dazu auf ihrer Homepage:
„Die DAB Bank hat – wie fast alle deutschen Kreditinstitute – mit den US-amerikanischen Bundessteuerbehörden „Internal Revenue Service“ (IRS) einen Vertrag geschlossen (sog. QIAgreement). Dieser war aufgrund geänderter US-steuerrechtlicher Vorgaben die Voraussetzung, dass wir unseren Kunden auch weiterhin ein Geschäft mit US-Wertpapieren bieten können und Sie in den Genuss eines verminderten Quellensteuereinbehaltes bei US-amerikanischen Wertpapieren kommen.“
Gruß!
Torsten